Seit dem 1. Juli 2019 sind die französischen Regeln für die Digitalisierung von Sozialdokumenten an die steuerlichen Vorschriften angepasst worden. Nun ist es möglich, "Papier"-Dokumente einzuscannen und diese eingescannten Versionen bei einer Sozialprüfung vorzulegen. Zur Erinnerung muss das System in der Lage sein, das e-Dokument mit einem Zeitstempel-System als Original zu identifizieren. Diese Scanmethoden sollten nicht vernachlässigt werden, da sich die Behörden bei nicht konformem Scannen das Recht vorbehalten, die Originale einzufordern. Bei Yucco können wir Ihnen Tools anbieten, die diese Einschränkungen für die Digitalisierung von Spesenabrechnungen erfüllen! Zögern Sie nicht, diesbezüglich Kontakt mit uns aufzunehmen.