Eröffnung einer Website der französischen Regierung zur Verbesserung des Dialogs zwischen Unternehmen und Verwaltung. Die französische Regierung hat gerade die Website www.oups.gouv.fr . geöffnet. „Oups“ ist in französischer Sprache die für den Steuerzahler charakteristische Lautmalerei, der gerade erkannt hat, dass er einen Fehler gemacht hat. Diese Website passt daher gut zu dem Begriff des "Rechts auf Fehler", der im August 2018 im französischen Recht erschien (ESSOC-Gesetz). Im Moment ist diese neue Website jedoch eher eine Liste allgemeiner Tipps als ein echtes Werkzeug zur Fehlerbehebung. Der beste Weg, sich vor den unglücklichen Folgen von Steuerfehlern zu schützen, ist immer noch, keine Fehler zu machen und Ihre Rückmeldungen rechtzeitig einzureichen! Insbesondere empfehlen wir unseren Kunden, die Fristen für die Einreichung von Intrastat oder Umsatzsteuererklärungen zu beachten.